Webinar – ist das für unsere Schüler interessant?

​Stellen Sie sich vor, Sie nehmen mit Ihrer Klasse an einem Live-Webinar teil, zu dem sich noch zehn andere Klassen aus ganz Deutschland zuschalten: Ihre Schüler erleben in diesem interaktiven Format, dass auch in anderen Schulen ähnliche Probleme bestehen und ähnliche Fragen drängen. Und diese Fragen werden von einer Expertin aus der Praxis beantwortet: Rechtsanwältin Gesa von Schwerin (ehemals Stückmann).

Die Webinare richten sich an Schüler, Eltern und Lehrer, da alle sensibilisiert werden müssen:
Klasse 5 und 6 – rechtliche Aspekte zu den Themen „Cybermobbing“, „Recht am eigenen Bild“ und „Cybergrooming“ werden für dieses Alter angepasst anhand von Praxisbeispielen dargestellt.

Klasse 7 bis 9 – ergänzend kommen hier Themen wie „Besitz und Verbreitung von (Kinder-/ Jugend-)Pornographie“ dazu.

Ab Klasse 10 bis zum Abitur bzw. für Berufsschulen – vertiefend geht es hier zusätzlich um Hate Speech, Cyberstalking, Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz u.a.

Im Interesse einer nachhaltigen Sensibilisierung wird empfohlen, die Klassen im Abstand von zwei oder drei Jahren erneut teilnehmen zu lassen. So werden sie in ihrer Schulzeit dreimal mit aktuellen Informationen und rechtlichen Regeln geschult.

Eltern – hier herrscht oft Ahnungslosigkeit, was Kinder im Netz tun, da man selbst eher vorsichtig mit den Neuen Medien umgeht.
Lehrer – Sie können auch selbst von Cybermobbing, Verletzungen des Rechts am eigenen Bild betroffen sein. Dann stellt sich die Frage: Wie soll ich reagieren?

Je Klasse/Elternabend/Lehrerfortbildung fallen Kosten in Höhe von 83,30 Euro (inkl. 13,30 € MwSt.) an.

 

In MV können Schulen die Kostenübernahme beim zuständigen Kommunalen Präventionsrat beantragen.