Cybermobbing – Opfern helfen

Nur ein ganz geringer Prozentsatz der Opfer von Cybermobbing holt sich selbst Hilfe – typisch ist es, dass die Oper ausharren und hoffen, dass ihnen jemand aus dieser Situation heraushilft. Da Cybermobbing oftmals anonym abläuft, können die Opfer kaum mehr ausmachen, wer alles beteiligt ist, so dass sie niemand mehr vertrauen.

Cybermobbing

Handy und Internet bieten Jugendlichen heute täglich neue Möglichkeiten, andere fertigzumachen:
  • Facebook-Gruppen, die zur Hetze gegen eine Person aufrufen.
  • Beichtstühle bei Instagram, wo Lügen über andere anonym verbreitet werden.
  • Heimliche Foto-/Filmaufnahmen per Handy und Verbreitung über Handy oder Internet.
  • Nacktbilder, die für eine bestimmte Person gedacht sind, werden von dieser weitergegeben.
  • Persönliche Nachrichten/ Emails werden bei Facebook veröffentlicht.
  • Missbrauch des Passwortes eines Freundes, um in dessen Profil seine Freunde zu beleidigen.
  • Jemand über ein Fake-Profil kontaktieren, ihn/sie zu kompromittierenden Aufnahmen drängen und diese dann öffentlich machen

Dieses Handeln hat heute lebenslange Folgen – nicht nur für die kindliche Seele – :
Inhalte sind im Netz kaum mehr zu löschen.

Was kann ich tun, um dem Opfer zu helfen?

Zunächst sollte man dem Opfer – sofern man es kennt – sagen, dass man ihm helfen möchte. Gegebenenfalls weiß das Opfer auch noch gar nichts von der Hetze, die hinter seinem Rücken abläuft.

Schüler sollten in jedem Fall einem Erwachsenen Bescheid geben – Eltern, Lehrer oder Schulsozialarbeiter. Man kann den Erwachsenen bitten, den Hinweis anonym zu behandeln, wenn man befürchtet, selbst hineingezogen zu werden, sollte bekannt werden, dass man der Tippgeber war.

Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt, in der geklärt wird, ob eine Abmahnung möglich und sinnvoll ist, kann über eine Rechtsschutzversicherung oder bei Bedürftigkeit auch über Beratungshilfe des Amtsgerichts kostenmäßig abgedeckt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über die Opferhilfe des Weißen Rings – bei Bedürftigkeit, die anhand der Einkommensverhältnisse des Opfers bzw. seiner Eltern geprüft wird – die Kosten der Erstberatung übernehmen zu lassen.

Wichtig

Bitte gehen Sie als Eltern nicht direkt auf die Eltern der Täter zu, da diese in der Regel dazu neigen, zunächst alles zurückzuweisen, um ihr Kind zu schützen. Besser ist es, das Gespräch z.B. über die Klassenlehrer zu suchen.

Wenn Ihr Kind Täter ist, spielen Sie sein Handeln nicht herunter, sondern machen Sie ihm klar, dass auch im Internet oder über Handy gilt, dass man andere respektieren und achten muss, diese nicht beleidigen, beschimpfen oder schlecht machen darf.